Schweiz, Luzern, Verkehrshaus: Jubiläumsanlass «60 Jahre Fastenaktion». Bernd Nilles, Geschäftsleiter, präsentiert das neue Logo des auf «Fastenaktion» umbenannten, katholischen Hilfswerks. 10.9.2021 © Fabian Biasio / Fastenaktion

Wandel und Bewegung – Fastenaktion wird zu Fastenaktion

Das Hilfswerk Fastenaktion feierte heute Freitag sein 60 Jahre Jubiläum mit einem Festakt und einer Podiumsdiskussion. Themen waren die Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit – auch Angesichts der Klimakrise.

Auf dem Podium diskutierten, moderiert von Markus Brun, Leiter Internationale Zusammenarbeit bei Fastenaktion, Alt-Bundesrätin Doris Leuthard, Botschafterin Ruth Huber von der DEZA, Stiftungsratspräsident Bischof Felix Gmür und der Geschäftsleiter von Fastenaktion, Bernd Nilles, über die Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) in Zeiten der Klimakrise. Denn am stärksten unter der Klimakrise leiden die Menschen, die am wenigsten dazu beitragen. So unterstrich Bernd Nilles während der Diskussion, dass die Menschen in den Fastenaktion-Projekten bereits jetzt stark unter den Folgen der Klimaerwärmung leiden. «Durch die Klimaerwärmung ausgelöste Naturkatastrophen, bedeuten eine konstante Gefahr für die Menschen im globalen Süden. Ihre Lebensgrundlagen können jederzeit zerstört werden – sei es in Form von Dürren, Taifunen oder Erdrutschen.» so Nilles weiter. Auch deshalb ist die Forderung auf das «Recht auf Nahrung» für Fastenaktion ein zentrales Anliegen.

 

Mehr Gerechtigkeit, weniger «Pflästerlipolitik»

In den Grundsätzen ist das Werk sich in den 60 Jahren treu geblieben: Mit der Ausrichtung auf die Fastenzeit, die Verzicht, Solidarität und Besinnung miteinander verbindet, mit dem Aufruf zu einem massvollen Lebensstil, dem Engagement für mehr entwicklungspolitische Verantwortung der Schweiz und der Projektarbeit auf Augenhöhe im globalen Süden. Oder wie Toni Bernet Strahm, ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied in seiner Festrede sagte: «Die Frauen und Männer in den Projekten, kompetent, initiativ, mutig, mit vielen Kenntnissen und Erfahrungen in ihren Ländern, machen die Hauptarbeit und die Wirkung von Fastenaktion aus. Sie bilden Organisationen, stärken die Zivilgesellschaft in ihren Ländern und tragen zum Empowerment von Benachteiligten bei. Sie berücksichtigen ihre kulturellen und religiösen Hintergründe, die hilfreich für jegliche Art von Veränderungen sind.»

Die Grundidee eines Fastenaktions, das nicht «Pflästerlipolitik» sondern Ursachenbekämpfung, mehr Gerechtigkeit und einen zukunftstauglichen Lebensstil fordert, wurde seit der Gründung konstant weiterentwickelt.

 

Neuer Name und neues Logo

Ein nächster Entwicklungsschritt sind ein neues Logo und der neue Name, die am Jubiläumsanlass erstmals präsentiert wurden. Ab dem 1. Januar 2022 wird Fastenaktion zu Fastenaktion werden. Der Namenswechsel wird durch ein erneuertes Logo begleitet. Es betont die Menschlichkeit und symbolisiert durch einen unterbrochenen Kreis die ungerechte Welt. So ist das Logo auch ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln für mehr Gerechtigkeit.

Auskünfte:

Bernd Nilles, Geschäftsleiter Fastenaktion
nilles@fastenaktion.ch

 

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Zum Jahresbericht 2020: Die Projekte von Fastenaktion sichern auch während einer weltweiten Pandemie den Menschen Zugang zu Nahrung, Saatgut oder Solidaritätskassen.

Die Projekte von Fastenaktion sichern auch während einer weltweiten Pandemie den Menschen Zugang zu Nahrung, Saatgut oder Solidaritätskassen. Dies und die solidarische Unterstützung der Schweizer Bevölkerung prägten das Corona-Jahr 2020 der Fastenaktion.

Die Coronakrise traf Fastenaktion während der Ökumenischen Kampagne – der für das Werk wichtigsten Spendenzeit. Suppentage, Gottesdienste und Veranstaltungen mussten landesweit abgesagt werden. Dennoch konnten dank der grosszügigen Unterstützung der Spenderinnen und Spender alle Projekte und Programme finanziert werden.

Gleichzeitig bringt die Covid-19-Pandemie grosse Herausforderungen für die Arbeit von Fastenaktion mit sich. Es gilt, trotz der schwierigen Umstände, die Verbindung mit den Partnerorganisationen in den Projektländern zu halten. Seit mittlerweile mehr als einem Jahr arbeiten die Projektverantwortlichen und Koordinationen von Fastenaktion im Notfallmodus. Das letzte Jahr hat jedoch gezeigt, dass unsere auf längerfristige Hilfe ausgerichteten Projekte auch in diesen schwierigen Zeiten erfolgreich Armut lindern.

Fastenaktion verbesserte im vergangenen Jahr mit seinen Aktivitäten in den 14 Landesprogrammen und den drei Internationalen Programmen die Lebensumstände von rund 633‘000 Menschen direkt. Indirekt bedeutet das für 2,8 Millionen Menschen eine Verbesserung ihrer Lebensumstände. Gemeinsam mit kleinbäuerlichen Netzwerken, Solidaritätsgruppen, kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen arbeiteten wir in 331 Projekten zusammen. Im Fokus stand dabei, den Zugang zu genügend und gesunder Nahrung zu schaffen und das Risiko einer weiteren Verarmung zu verringern. Selbst in Zeiten von Lockdowns und Ausgangssperren konnte für den Grossteil der Zielgruppen der Zugang zu Saatgut, Nahrung oder Solidaritätskassen aufrechterhalten werden. Die Massnahmen zur Linderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erreichten 352‘000 Menschen.

In der Schweiz erreichte unsere Organisation mit der Informations- und Kampagnenarbeit über 3,5 Millionen Menschen – eine enorme Steigerung. Viel Beachtung fanden 2020 unser Einsatz für die Konzernverantwortungsinitiative zum Schutz der Menschenrechte, die Ausweitung der Klimagespräche Schweiz und die Rosenverteilaktion in vielen Spitälern während des Lockdowns.

Steigende Einnahmen bei sinkenden Ausgaben

Den Ausgaben von 20‘589‘709 Franken standen Einnahmen von insgesamt 21‘603‘624 Franken gegenüber. 87 Prozent der Einnahmen wurden direkt für die Projektarbeit eingesetzt. Die Internationalen Programme Energie- und Klimagerechtigkeit, Ernährungssicherheit und Rohstoffe und Menschenrechte, setzen sich auf nationaler und internationaler Ebene für politische und strukturelle Veränderungen ein und verstärken die Arbeit der Landesprogramme.

Seit nunmehr 60 Jahren arbeitet Fastenaktion erfolgreich mit dem Ansatz der Hilfe zur Selbsthilfe. Dazu gehören die überaus erfolgreich agierenden Solidaritätsgruppen, die auf allen Kontinenten, auf denen Fastenaktion aktiv ist, zehntausenden von Frauen und Männern eine Zukunftsperspektive eröffnen. Gerade während der weltweit immer schlimmer wütenden Covid-Pandemie bewährte sich einmal mehr der von Fastenaktion gewählte Ansatz. Die Menschen hatten Antworten auf die Krise und konnten trotz Ausgangssperren und weitgehenden Einschränkungen ihre Felder weiter bearbeiten, Gemüse und Früchte ernten und trotz geschlossener Märkte ihre Produkte verkaufen.

Eine neue starke Allianz

Bereits 2019 gründete Fastenaktion mit weiteren Hilfswerken die Allianz SuFoSEC – Alliance for Sustainable Food Systems and Empowered Communitites. Gemeinsam wurde ein Programm zur Ernährungssicherheit erarbeitet, mit dem Ziel Synergien zu nutzen, Fachwissen zu teilen und Wirkung zu steigern. Das Programm ist insgesamt in 28 Ländern tätig und wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) gefördert.

Sie möchten mehr wissen?

Auskünfte:

Bernd Nilles, Geschäftsleiter Fastenaktion
nilles@fastenaktion.ch

 

Gemeinsam für eine Landwirtschaft, die unsere Zukunft sichert
Fastenopfer Jahresbericht 2020
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Die Studie über die Rechte der Bäuerinnen und Bauern und die Schweizer Aussenpolitik wird vorgestellt.Die Studie über die Rechte der Bäuerinnen und Bauern und die Schweizer Aussenpolitik wurde heute in Bern vorgestellt.

Bauern und Bäuerinnen ernähren die Welt und sind paradoxerweise in vielen Ländern die Hauptbetroffenen von Hunger und extremer Armut. Seit 2018 legt die UN-Deklaration die Rechte der weltweit marginalisierten Kleinbauern und -bäuerinnen* fest. Eine neue Studie zeigt, dass in der Schweizer Aussenpolitik ein beachtlicher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung der UN-Deklaration, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, voranzubringen. Die Studie wurde heute Vormittag den zuständigen Schweizer Ämtern vorgestellt.

Für die weltweite Ernährungssicherung spielen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern eine zentrale Rolle. Dennoch sind sie gleichzeitig die Hauptbetroffenen von Hunger und extremer Armut. Zahlreiche Regierungen vernachlässigen in ihrer Landwirtschafts- und Handelspolitik ihre Rechte und Bedürfnisse, und überlassen das Geschäft mit der Nahrung den Agrarkonzernen.

Im Verhandlungsprozess der 2018 von der UNO angenommenen Deklaration über die Rechte der Kleinbäuerinnen und -bauern (UNDROP), mit der ein umfassendes internationales Instrument vorliegt, um ihre Rechte einzufordern und zu verteidigen, hatte der Bund eine Schlüsselrolle inne und setzte sich für deren Annahme ein.

Nun aber zeigt die von Schweizer NGOs in Auftrag gegebene Studie, dass die Schweiz zentrale Bereiche ihrer Aussenpolitik kohärenter gestalten sollte, um zur weltweiten Verwirklichung der Bauernrechte beizutragen.

Die Richtung stimmt, aber es bleibt noch viel zu tun

Die von den Organisationen FastenaktionHEKS, Cetim, FIAN-Schweiz, Heks, Swissaid und Uniterre in Auftrag gegebene Studie, analysiert die Schweizer Aussenpolitik in den Bereichen Handel, Saatgut und Landrechte sowie die Entwicklungszusammenarbeit im Lichte der UN-Deklaration, deckt Mängel auf und präsentiert einen Forderungskatalog.

Die Schweiz setzt auf Handelsliberalisierung und trifft bestimmte Massnahmen zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Diese national ausgerichtete Politik benachteiligt jedoch die Kleinbauern und -bäuerinnen in den Ländern des Südens und verletzt die in der UNDROP verankerten Rechte. Dadurch verlieren unzählige Menschen ihr Recht auf Land, auf biologische Vielfalt sowie auf eine saubere und gesunde Umwelt. Hier ist die Schweiz aufgefordert, genau hinzuschauen und die Auswirkungen der bestehenden oder künftiger Freihandelsabkommen auf Bauernfamilien in der Schweiz sowie in Partnerländern zu überprüfen. Zudem muss die Mitsprache der Bäuerinnen und Bauern in den Verhandlungen aktiv gefördert und die Standards entsprechend angepasst werden. Die Schweiz soll sich klar für das Recht auf Saatgut positionieren und damit auf strenge Sortenschutzgesetze als Bestandteil von Freihandelsabkommen verzichten.

Bauern und Bäuerinnen züchten, nutzen und vervielfältigen seit jeher Saatgut und tragen damit zum Schutz der Biodiversität bei. Über die Entwicklungszusammenarbeit soll die Schweiz die Entwicklung alternativer Sortenschutzgesetze anregen sowie lokale bäuerliche Saatgutsysteme stärken.

Projekte des Bundes im Einklang mit den Rechten der Bäuerinnen und Bauern

Zudem zeigt die Studie, dass in der neuen Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 die Bauernrechte, ausser im Globalprogramm für Ernährungssicherheit der Deza, keine Erwähnung finden, und dass die starke Beteiligung des Privatsektors ein beträchtliches Risiko hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und traditioneller Landnutzung darstellt. Die Schweiz muss jedoch sicherstellen, dass alle Projekte von Seco und Deza in Einklang mit den Rechten der Bäuerinnen und Bauern stehen. Um ihre Mitsprache und Mitwirkung zu ermöglichen und zu stärken, empfiehlt die Studie bei der internationalen Zusammenarbeit, Bauern und Bäuerinnen zu unterstützen, damit sie ihre Rechte einfordern und wahrnehmen können. Zudem soll sie die Bildung und Förderung bäuerlicher Organisationen und nationaler bäuerlicher Räte unterstützen.

Beim heutigen Treffen zwischen den NGOs und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesämter, darunter das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Institut für Geistiges Eigentum, konnten die Studienresultate präsentiert werden. Die Auftraggeber/innen der Studie schätzen diese Offenheit und hoffen weiterhin auf einen konstruktiven Dialog.

*Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.

Hier finden sie die neue Studie zur Umsetzung der UN-Deklaration durch die Schweiz:

Weitere Auskunft: 

Claudia Fuhrer, Fastenaktion, +41 78 764 34 31

Judith Reusser, Swissaid, +41 78 700 49 61 

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Kampagne 2020: Briefaktion ans Seco zu Saatgut

Saatgut soll den Bäuerinnen und Bauern gehören, die es nutzen. Dies fordern über 2300 Menschen aus 11 Ländern in ihren Briefen ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dieses hat mit einer Stellungnahme reagiert – welche ihrerseits HEKS und Fastenaktion kommentieren. 

Während der Ökumenischen Kampagne der Fastenaktion und HEKS von Februar bis April 2020 haben rund 2’400 Bäuer/innen und Bürger/innen aus 11 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sowie der Schweiz über 1’300 Briefe an das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) geschickt. Darin haben sie das Seco aufgefordert, in den Freihandelsabkommen (FHA) mit Ländern des globalen Südens nicht länger Sortenschutzgesetze gemäss des UPOV91-Übereinkommens zu verlangen. Diese schränken den Zugang zu Saatgut ein und bedrohen damit die Saatgutvielfalt und Ernährungssicherheit. 

In einer Stellungnahme vom Februar 2020 reagierte das Seco auf diese Briefe – auf die nun die Koalition «Recht auf Saatgut», darunter Fastenaktion und HEKS, ihrerseits ausführlich reagiert hat (lange Fassung).

Eine Analyse der Koalition zu den wichtigsten Punkten des Seco finden Sie hier in einer Kurzfassung:  

Reaktion auf die Stellungnahme des Seco (Kurzfassung)

Beitritt zu UPOV91 ist keine Voraussetzung – aber Grundforderung

Die Schweiz würde «den Beitritt zu UPOV nicht zur Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens» machen. Für die Schweizer Koalition «Recht auf Saatgut» ist diese Behauptung irreführend. Gemäss der Seco-Stellungnahme ist der Beitritt zu UPOV bzw. einem Sortenschutzgesetz gemäss UPOV91-Kriterien zwar keine Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz. Es ist aber eine Grundforderung der Schweiz beim Beginn aller Verhandlungen für Freihandelsabkommen mit Nicht-UPOV Staaten.

Ein System von wenigen, dass für viele gelten soll

Das UPOV-Abkommen wird von den Interessen der Saatgutindustrie dominiert, auch wenn mittlerweile Entwicklungsländer zu den Mitgliedern zählen. Ursprünglich wurde das Abkommen 1961 durch sechs westeuropäische Länder verhandelt. Bei der Ausarbeitung der Version von 1991, die von der Schweiz in den Freihandelsabkommen eingefordert wird, waren die damals 20 UPOV-Mitgliedstaaten beteiligt. Das einzige Land des Südens am Verhandlungstisch war Südafrika, in dem dazumal Apartheid herrschte. Die Stimme des globalen Südens blieb aussen vor. Die UPOV-Konvention kann deshalb punkto Legitimität in keiner Weise mit einem Abkommen der UNO oder ihrer Fachorganisationen gleichgestellt werden, bei denen praktisch alle Länder an den Verhandlungen teilnehmen dürfen.  Die Entwicklungsländer unter den heutigen UPOV-Mitgliedern haben – wo immer möglich – die Version von 1978 ratifiziert, die ihnen auch punkto Bauernrechte mehr Freiheiten erlaubt. Ebenfalls grosse Landwirtschaftsproduzenten wie China, Brasilien oder Argentinien haben die Version 78 unterzeichnet. Das Seco fordert nun von viel ärmeren Ländern wie Indonesien oder Malaysia, dass sie strengere Sortenschutzmassnahmen einführen als diese Mega-Agrarproduzenten. Andere Entwicklungsländer, welche die UPOV-Akte von 1991 ratifiziert haben, taten dies, weil sie durch Freihandelsverträge wie jene der EFTA oder den USA dazu gezwungen wurden (z.B. Peru, Marokko, Costa Rica).  

Wasser predigen, Wein trinken

Anders als vom Seco behauptet, ist es deshalb nicht naheliegend, dass die Schweiz und die EFTA von den Partnerländern ein Sortenschutzrecht gemäss UPOV 91 einfordern. Umso mehr, da drei der vier EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen und Liechtenstein) diese Anforderungen mit ihren eigenen Gesetzen ja selbst gar nicht erfüllen: Die EFTA-Länder fordern von den Partnerländern strengere Sortenschutzgesetze, als sie selbst bereit sind einzuführen.

In seiner Stellungnahme suggeriert das Seco Offenheit, die Rechte der Bäuerinnen und Bauern am Saatgut besser zu berücksichtigen: «Ziel jedes von der Schweiz ausgehandelten FHAs ist es, die bestmögliche Lösung für alle Betroffenen zu schaffen. Die Schweiz und die andere EFTA-Mitgliedsstaaten sind darum offen, mit Partnerländern bei Bedarf individuelle Alternativlösungen zu finden… Dies wurde beispielsweise in den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen mit Indonesien und den Philippinen gemacht.»

Dies ist nicht korrekt. Gemäss dem Freihandelsvertrag muss Indonesien alle «wesentlichen Bestimmungen» von UPOV 91 umsetzen. Auch weiterhin ihre lokalen Sorten schützen zu dürfen, ist das Einzige, was Indonesien zugestanden wurde. Dies hat aber keinen direkten Zusammenhang mit dem Recht der Bauern und Bäuerinnen, Saatgut geschützter Sorten nachzubauen, zu tauschen oder zu verkaufen. Von einer «Alternativlösung» kann in diesem Fall also nicht die Rede sein.

 Im Widerspruch zu Bauernrechten

Um eine bestmögliche Lösung zu finden, ist es unabdingbar, auch die Interessen der Bäuerinnen und Bauern in den Verhandlungsprozess einfliessen zu lassen. Da die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, gibt es für die Betroffenen keine Möglichkeit, direkt an den Gesprächen teilzunehmen. Dieser Ausschluss steht im Widerspruch zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern wie sie auch im Internationalen Saatgutvertrag der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) und in der Bauernrechtsdeklaration der UNO verankert sind. Darüber hinaus weigert sich das Seco bis heute, die Auswirkungen von UPOV91 auf die Menschenrechte zu prüfen. Obwohl verschiedene Studien und Berichte darauf hinweisen, dass die Einführung von UPOV91 sehr wohl Menschenrechte gefährden können, allen voran das Recht auf Nahrung.

Interessen der Konzerne als Priorität

Eine konkrete Forderung in den Briefen der Bäuerinnen, Bauern und weiteren Bürger/innen war unter anderem, in den laufenden FHA-Verhandlungen mit Malaysia auf die Forderung nach UPOV zu verzichten. Auf dieses konkrete Anliegen geht die Stellungnahme nicht ein.

Ausserdem verweist das Seco auf den Forschungsstandort Schweiz, der «auch in Partnerländern an einem angemessenen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum interessiert ist». Es macht damit klar, dass es auch weiterhin die Interessen von kommerziellen und staatlichen Züchter*innen, darunter die marktdominierenden internationalen Agrarkonzerne, höher gewichtet als die Rechte der Bäuerinnen und Bauern.

Die Stellungnahme schliesst mit der Bereitschaft des Seco, «den Dialog mit den verschiedenen Interessengruppen weiterzuführen». Die Schweizer Koalition «Recht auf Saatgut» wird das Gespräch mit dem Seco weiterführen.

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