Menschenrechte bleiben zentrales Thema für Fastenaktion

Vor 10 Jahren, am 16. Juni 2011, wurden am Uno-Menschenrechtsrat die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Es wurde zum ersten Mal international bestimmt, dass Unternehmen eine Verantwortung für die Respektierung der Menschenrechte haben. Die Erwartungen – auch der Fastenaktion – waren gross.

Regelmässig konfrontiert mit den zerstörerischen Auswirkungen von wirtschaftlichen Grossprojekten in unseren Projekten, begrüsste Fastenaktion damals die Uno-Leitlinien. Wir hofften, dass sich durch die Umsetzung der Leitlinien in den Staaten, wo die Konzerne ihren Sitz haben, die Situation vieler armer Menschen im Süden verbessern würde. In der Schweiz begann Fastenaktion – zusammen mit andern Organisationen – einen Dialog mit den Behörden rund um die Umsetzung der Leitlinien. Allerdings zeigte sich schnell, dass Verwaltung und Politik hierzulande in keiner Weise bereit waren, die Leitlinien über freiwillige Standards hinaus zu konkretisieren.
 
Ernüchtert, weil der Dialog mit der Schweizer Regierung nicht vom Fleck kam, lancierte Fastenaktion mit zahlreichen anderen Organisationen daraufhin die Konzernverantwortungsinitiative. Das Abstimmungsresultat vom November 2020 ist bekannt: Das Volk sprach sich mehrheitlich für die Initiative aus, die Stände mehrheitlich dagegen. Durchgesetzt hat sich ein Gegenvorschlag, der weder der Problematik noch der internationalen Entwicklung gerecht wird. Das neue Gesetz wird nun durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung gar noch weiter abgeschwächt.
 
Während die Schweizer Regierung auf wirkungslose Konzepte setzt, gehen andere Länder voran: In den letzten Monaten wurden in Norwegen, Belgien und den Niederlanden konkrete Gesetzesentwürfe diskutiert, die Regierungskoalition in Deutschland hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, in Frankreich besteht seit mehr als drei Jahren ein entsprechendes Gesetz und auf EU-Ebene ist eine Gesetzesvorlage in Verhandlung. Die Uno macht ebenfalls vorwärts mit der Erarbeitung eines neuen Abkommens, mit dem die Wirtschaft nun verbindlich in die Verantwortung genommen werden soll.
 
Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Uno-Leitlinien ist in der Schweiz fast nichts geschehen. Für Fastenaktion, das sich für die Rechte der Menschen im globalen Süden einsetzt, war die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative deshalb kein Schlusspunkt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Konzerne für die Schäden, die sie verursachen, geradestehen müssen – und dies weltweit.Solange die Menschen, mit denen wir arbeitenm, regelmässig berichten, dass sie keine Mitsprache bei Bergbauprojekten oder grossen Staudämmen in ihrer Region habenn, dass ihr Wasser oder ihre Böden vergiftet oder sie gar gewaltsam von ihrem Land vertrieben werden, bleiben wir dran.   

Daniel Hostettler, Leiter Internationale Programme, Fastenaktion

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Foto: Daniel Hitzig/Alliance Sud

Medienmitteilung

Vorwärts in alle Richtungen, so zeigt der Kompass der Entwicklungspolitik des Bundesrats. Alliance Sud vermisst klare Bekenntnisse zu einer konsequenten Ausrichtung an den Uno-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) und dem Pariser Klimaübereinkommen.

Der Bundesrat hat heute zwei wichtige entwicklungspolitische Dokumente verabschiedet – die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz für die Jahre 2021 bis 2024 sowie die Botschaft zu den Kapitalerhöhungen der IBRD, IFC und der Afrikanischen Entwicklungs­bank. Bei beiden steht der Privatsektor als Entwicklungsmotor im Fokus – dies auf Kosten einer globalen Vision von Nachhaltigkeit, die sich konsequent an der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen ausrichten würde.

Im Mai 2019 hatten das EDA und das WBF erstmals einen erläuternden Bericht zur IZA in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Eine Rekordzahl von 249 Antworten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft gingen ein. Alliance Sud begrüsst, dass aufgrund der Vernehmlassung nun die Armutsreduktion wieder ins Zentrum der Botschaft zur IZA gerückt ist. Ebenfalls erfreulich ist die Klarstellung, dass mit den Interessen der Schweiz die langfristigen Interessen an einer stabilen, sicheren und nachhaltigen Welt gemeint sind und nicht kurzfristige migrations- oder wirtschaftspolitische Interessen. Die Agenda 2030 als Referenzrahmen für die Schweizer IZA wird nun im Text richtigerweise stärker hervorgehoben, allerdings ohne eine klare Vision zu formulieren, was eine globale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 tatsächlich bedeutet. Auch beim vorgesehenen Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist keine klare Strategie erkenntlich. So bleibt unklar, was genau mit den «neuen innovativen Finanzierungsinstrumenten» gemeint ist, wieviel Geld in diese Zusammenarbeit fliessen soll und zu welchem Zweck. Dies ist bedenklich, zeigen doch verschiedene Studien, dass die anvisierten Blended Finance-Instrumente vor allem in Ländern mittleren Einkommens etwas bewirken können, kaum aber in den ärmsten Ländern. Auch die Überprüfung eines tatsächlichen Entwicklungsnut­zens gestaltet sich aufgrund der Vielzahl involvierter Akteure bei dieser Art von Finanzierung oftmals schwierig. So stand just die in der Botschaft als positives Beispiel erwähnte Private Infrastructure Development Group (PIDG) kürzlich in der Kritik, weil sie nach wie vor massiv in Öl- und Gasprojekte in Entwicklungsländern investiert. Dies ist mit einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens unvereinbar.

Was den Finanzrahmen betrifft, scheinen die Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung spurlos am Bundesrat vorbei gegangen zu sein. Obwohl 138 der eingegangenen Eingaben eine Erhöhung der Mittel für die IZA forderten (nur zwei forderten eine Reduktion, der Rest äusserte sich nicht zum Finanzrahmen), kürzt der Bundesrat die Gelder gegenüber dem Entwurf um 120 Millionen auf 11.25 Milliarden CHF. Ein Widerspruch auch, dass sich dadurch die anvisierte APD-Quote (aide publique au développement) von 0.45% auf 0.47% des Schweizer Nationaleinkommens (BNE) erhöhen soll. Ohne Asylausgaben, die ebenfalls der Entwicklungszusammenarbeit angerechnet werden, verharrt die Quote bei bloss 0,41% des BNE. Nicht nur der international mehrmals bestätigte Richtwert von 0.7%, sondern auch das vom Parlament 2011 gesetzte Ziel von 0.5% werden damit klar verfehlt. Angesichts wiederholter Milliardenüberschüsse in der Bundeskasse und der breiten Abstützung der IZA in der Schweizer Bevölkerung ist dies unverständlich.

Auch in der zweiten heute vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zu den Kapitalerhöhungen der beiden Weltbanktöchter IBRD (International Bank for Reconstruction and Development) und IFC (International Finance Corporation) sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) fehlt die Vision einer gerechten, nachhaltigen Welt im Sinne der Agenda 2030 und des Pariser Klimaab­kommens. Alle drei Institutionen fördern privatwirtschaftliche Grossinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern und setzen sich dafür ein, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern «stimmen», was in vielen Fällen mit Land- und Saatgutprivatisierung, Steuer­vorteilen für ausländische Unternehmen und Restriktionen beim Schutz der heimischen Wirtschaft einhergeht. Schweizer Unternehmen profitieren stark von den Krediten der Entwicklungsbanken, vor allem von der IFC, welche 2019 1.3 Milliarden US-Dollar mit Schweizer Unternehmen co-inves­tiert hatte und ebenfalls in die oben genannte Private Infrastructure Development Group involviert ist. Obwohl sowohl die Weltbank wie auch die AfDB in den letzten Jahren verschiedene Klimaver­sprechen gemacht haben, vertreten beide nach wie vor ein Entwicklungsmodell, das klar auf der Förderung von fossilen Energien aufbaut. Die von diesen Banken geförderten grossflächigen Infrastrukturprojekte sowie die Förderung der industriellen Landwirtschaft gehen zudem oft einher mit Vertreibungen, Umsiedlungen und massiver Repression der lokalen Bevölkerung.

Im Sinne einer nachhaltigen und gerechten globalen Entwicklung sollte die Schweiz ihre Stimm­rechte in diesen Institutionen dafür nutzen, den Fokus zu verschieben – weg von riesigen Infra­strukturvorhaben und der Förderung ausländischer Privatinvestitionen, hin zu einer Unterstützung lokaler KMUs in Entwicklungsländern, dem Aufbau lokaler Märkte und einer dezentralisierten nach­haltigen Energieversorgung. Dazu gehört auch der konsequente Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort, die bei der Bekämpfung von Korruption und Menschenrechtsverletzungen eine zentrale Rolle spielen.

Für weitere Informationen

Markus Brun, Leiter Internationale Zusammenarbeit Fastenaktion, 041 227  59 75

Daniel Hostettler, Leiter Internationale Programm Fastenaktion, 041 227  59  41

Alliance Sud setzt sich Auftrag der sechs Trägerorganisationen Fastenaktion, HEKS, Heks, Swissaid, Helvetas und Caritas für gerechte Beziehungen zwischen den Industriestaaten und armen Ländern des Südens ein. Die Geschäftsleiter/innen der sechs Trägerorganisationen bilden den Vorstand von Alliance Sud. Der Vorsitz rotiert im Zweijahresturnus. Präsident ab 2020 ist Bernd Nilles, Geschäftsleiter der Fastenaktion.