Industrialisierte Länder stehen in der Pflicht
Die Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen sind sehr technisch und die Inhalte für Aussenstehende nur schwer verständlich. Einerseits geht es um die Milderung (Mitigation) der Klimaerwärmung durch die Reduktion von Treibhausgasen, andererseits um die Anpassung (Adaption) an die Folgen der Klimaerwärmung – also um das, was Sinéia Bezerra do Vale in ihrer indigenen Gemeinschaft im Kleinen verändert. Ebenfalls verhandelt wird über Schäden und Verluste (Loss and Damage), die das veränderte Klima verursacht, also zum Beispiel wie Länder für Schäden durch extreme Wetterereignisse entschädigt werden. Denn die Folgen der Erwärmung treffen vor allem die Länder im Globalen Süden, obwohl sie am wenigsten zum Ausstoss zur Klimaerwärmung beigetragen haben.
Letztlich geht es bei all diesen Verhandlungsthemen um Geld – und Gerechtigkeit. Welches Land trägt wie viel zur Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen bei? Zwar stehen vor allem die industrialisierten Nationen in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen, doch bei den UN-Klimaverhandlungen gilt das Konsens-Prinzip: Eine Einigung ist erst erzielt, wenn alle Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Dies bedeutet, dass ein einzelnes Land im Alleingang Entscheidungen blockieren kann.