Am 10. Dezember ist nicht nur der internationale Tag der Menschenrechte, wir feiern gleichzeitig den 75. Geburtstag der Uno-Menschenrechtsdeklaration. Das Jubiläum ist allerdings von zahlreichen Konflikten überschattet. Und trotz enormer Fortschritte seit 1948 gelten Menschenrechte vielerorts nur eingeschränkt – auch in Ländern, in denen sich Fastenaktion für das Recht auf Nahrung einsetzt.

Ein Kommentar von Ralf Kaminski, Redaktor bei Fastenaktion 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der Uno-Generalversammlung am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde, ist ein Meilenstein der menschlichen Zivilisation. Zum ersten Mal überhaupt einigte sich die Weltgemeinschaft auf grundlegende Rechte, die allen Menschen zustehen, egal wer sie sind, an was sie glauben und wo sie leben. Auch 75 Jahre später gibt es guten Grund, stolz auf die Ideen und Prinzipien zu sein, die in diesen 30 Artikeln stecken. 

 

Menschenrechte unter Druck 

Leider ist die Menschheit vielerorts noch immer weit entfernt von dieser Vision einer besseren Welt. Dies illustriert nur schon die hohe Zahl an Konflikten: 2022 nahmen sie laut dem Global Peace Index in 79 Ländern zu, 91 Staaten waren gar in externe bewaffnete Konflikte verwickelt – besonders viel Aufmerksamkeit erhalten aktuell die Kriege in der Ukraine und in Israel.  

Menschenrechte sind meist die ersten Opfer solcher Konflikte. Doch auch in den weitgehend friedlichen demokratischen Ländern stehen sie zunehmend unter Druck, sei es durch ideologisch inspirierte Bücherverbote in US-Schulbibliotheken oder durch Regierungen in Europa, die öffentlich drohen, aus der Europäischen Menschenrechtskonvention auszutreten, um sich nicht an deren Regeln halten zu müssen.

Fastenaktion gibt Gegensteuer

Daneben gibt es zahllose andere Menschenrechtsverstösse, über die kaum geredet wird. Fastenaktion setzt sich insbesondere für das Recht auf Nahrung ein (Artikel 25 der Menschenrechtsdeklaration) und damit verbunden für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern. Die für die Ernährung vieler Menschen sehr wichtige kleinbäuerliche Produktion ist in zahlreichen Ländern gefährdet. Rohstoffabbau und industrielle Landwirtschaft schränken den Zugang von Kleinbäuerinnen und -bauern zu Land, Wasser und ihrem eigenen Saatgut immer stärker ein. Dadurch wird die Produktion von nachhaltiger, gesunder Nahrung erschwert. Und oft werden in solchen Situationen die kommerziellen Interessen multinationaler Konzerne geschützt – nicht die Menschenrechte. 

Fastenaktion gibt Gegensteuer und setzt sich auf mehreren Ebenen für das Recht auf Nahrung und bäuerliche Rechte ein. Dies geschieht in unserer Arbeit in den Landesprogrammen von zwölf Staaten des globalen Südens, aber auch durch das Projekt RAISE und an der Uno, wo durch unsere Vermittlung immer wieder kleinbäuerliche Stimmen aus dem Süden zu Wort kommen. So tun wir unseren Teil, um uns dieser besseren Welt anzunähern, die der Uno 1948 vorschwebte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte finden Sie hier.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Fastenaktion das Recht auf Nahrung am Beispiel Kenias umsetzt? Klicken Sie hier, um in die multimedial erzählte Geschichte der kenianischen Bäuerin Faith «Von der Dürre zur Ernte» einzutauchen.

Kenianische Bäuerinnen bepflanzen ein Feld.
Die Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft wie hier in Kenia ist zentral, um das Recht auf Nahrung zu stärken.

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Bio-GemüsepfanneBio-Gemüsepfanne

Hilfswerk wechselt nach 60 Jahren den Namen - Fastenopfer ist jetzt Fastenaktion

Seit dem 01. Januar 2022 heisst das Hilfswerk Fastenopfer neu Fastenaktion. Mit dem Namenswechsel wurde auch das Logo überarbeitet.  Fastenaktion setzt sich weiterhin für eine Welt ohne Hunger ein. Dies kommt auch im Motto der Organisation zum Ausdruck: «Gemeinsam Hunger beenden».

Das neue Logo ist eine Weiterentwicklung. Das Kreuz wird zum Menschen, so betont Fastenaktion die Menschlichkeit. Ein unterbrochener Kreis symbolisiert die ungerechte Welt. Damit ist das Logo auch ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln für mehr Gerechtigkeit. 

Den Wurzeln treu bleiben

Fastenaktion wurde als Fastenopfer in den 60er-Jahren von den Katholikinnen und Katholiken der Schweiz gegründet. Dies spiegelte sich auch im ursprünglichen Logo mit dem Kreuz wieder. Mit dem neuen Auftritt werden diese Wurzeln nicht verleugnet, aber für nicht kirchennahe Personen ist das Werk so dennoch anschlussfähig. Dieser Balanceakt wird mit einer sanften Renovation umgesetzt. Der Organisationsname der Suisse romande «Action de Carême» wird zum nationalen Namen. Auf Deutsch wandelt sich Fastenopfer zu Fastenaktion und auf Italienisch wird Sacrifcio Quaresimale zu Azione Quaresimale.

In diesem kurzen Video wird der neue Auftritt von Fastenaktion anschaulich erklärt. Eine ausführliche Erklärung ist, zudem im Magazin Perspektiven Nr. 3 auf Seite 9 zu finden.

Gemeinsam Hunger beenden

Fastenaktion setzt sich für benachteiligte Menschen im globalen Süden ein – für eine gerechtere Welt und die Überwindung von Hunger und Armut. Das Werk fördert soziale, kulturelle, politische, wirtschaftliche und auch individuelle Veränderungen hin zu einer nachhaltigen Lebensweise. Dafür arbeitet die Organisation mit Partnerorganisationen in 14 Ländern in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie mit Organisationen in der Schweiz zusammen.

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Was Menschenrechte mit Nahrung zu tun haben

Heute, am 10. Dezember, ist der Tag der Menschenrechte. Fastenaktion setzt sich in seiner Arbeit stark für die Menschenrechte ein. Eines der Menschenrechte ist zum Beispiel das Recht auf Nahrung. Um dieses Recht weiter zu stärken, gibt es eine Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.

Ein Kommentar von Claudia Fuhrer, Fachexpertin Ernährungsgerechtigkeit, Fastenaktion

Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht
Anfangs der 2000er-Jahre gaben bäuerliche Organisationen den Anstoss für eine UNO-Erklärung zu Rechten von Kleinbauern und -bäuerinnen. Eine entsprechende Erklärung wurde schliesslich im Jahr 2018 unter dem Namen UNDROP verabschiedet. Die Erklärung basiert auf verschiedenen Menschenrechten und insbesondere auf dem Recht auf Nahrung. Die Grundlagen sind bereits bestehende internationale Rechte. Die Erklärung wurde mit den Hauptbetroffenen zusammen ausgearbeitet. Denn die bäuerlichen Organisationen waren in allen Verhandlungsrunden vertreten.

Eine UNO-Erklärung zum Schutz von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
Die Erklärung hat zum Zweck, Kleinbauern und –bäuerinnen, Fischer*innen, Viehhalter*innen, Sammler*innen und Landarbeiter*innen besser zu schützen. Sie sind überdurchschnittlich von Hunger und Armut bedroht. Zudem wird durch die Erklärung ihre Schlüsselrolle bei der weltweiten Sicherung von Nahrung anerkannt. UNDROP beinhaltet auch eine Reihe von Verpflichtungen an die Staaten. So müssen Rechte wie beispielsweise zu Saatgut, Landbesitz und Miteinbezug von Betroffenen in Entscheidungen in nationale Gesetze und internationale Abkommen integriert werden.

Lokale Produktion ist wichtig
Doch leider ist dies nicht überall der Fall. Drei Jahre nach Verabschiedung von UNDROP ist es endlich Zeit, dass die Staaten ihrer Verpflichtung zur Umsetzung nachkommen. Covid-19 hat uns gezeigt, wie wichtig in Krisenzeiten lokale, von Bauern und Bäuerinnen produzierte Nahrungsmittel sind. Es braucht deshalb dringend eine Anerkennung und den Schutz dieser bäuerlichen Ernährungssysteme.

Schweiz muss endlich aktiv werden
Die Schweiz stimmte für Annahme der UNDROP und spielte während der Verhandlungen eine zentrale Rolle. Diese positive Rolle muss sich jetzt auch in einer konkreten Unterstützung für die Umsetzung der Erklärung auf nationaler und internationaler Ebene niederschlagen. Fastenopfer hat als Teil der Schweizer Koalition «Freunde der Deklaration» zusammen mit der Geneva Academy 2020 eine Studie herausgegeben, welche die Schweizer Aussenpolitik in Bezug auf ihre Kohärenz zu UNDROP analysiert und eine Reihe von Empfehlungen in den Bereichen Handel, Saatgut und internationalen Zusammenarbeit formuliert. Anlässlich des heutigen Menschenrechtstags werden diese Empfehlungen mit Vertreter*innen verschiedener Bundesämter und mit einigen Parlamentarier*innen diskutiert und vertieft.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO-Vollversammlung verabschiedet. Seither ist der 10. Dezember weltweit der Tag der Menschenrechte.

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