Schweiz kommt ihrer Verpflichtung nicht nach
2011 legte das Schweizer Parlament fest, dass 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungsfinanzierung aufgewendet werden soll. Das halbe Prozent wird bereits mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Budget für 2025-2028 nicht erreicht. Im Rahmen der Agenda 2030 der UNO hat die Schweiz gar 0.7 Prozent versprochen. Der Bundesrat möchte zudem 1,5 Milliarden aus dem Budget für die Ukraine aufwenden, weitere 1,6 Mrd. sind zur Deckung internationaler Klimaverpflichtungen vorgesehen. Die nun vom Ständerat verabschiedete Kürzung von zusätzlichen 2 Milliarden ist ein regelrechter Kahlschlag für die internationale Hilfe aus der Schweiz. Für die ordentliche Entwicklungszusammenarbeit würde faktisch nur noch rund die Hälfte der bisherigen Gelder zur Verfügung stehen. Dies gefährdet die Existenzgrundlage der Armuts- und Hungerbekämpfung, der humanitären Hilfe und der internationalen Zusammenarbeit zur Erreichung vereinbarter Entwicklungsziele, zu welcher sich die Schweiz verpflichtet hat.
Entwicklungszusammenarbeit im Interesse der Schweiz
In der Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 benennt der Bundesrat entwicklungspolitische Ziele: Diese sind auch im unmittelbaren Interesse der Schweiz – etwa bezüglich der globalen Gesundheit oder der Migration, aber auch im Hinblick auf Frieden, Demokratie oder den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen. Diese Ziele können nur verfolgt und erreicht werden, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Mit einer zusätzlichen Kürzung um 2 Milliarden Franken wie sie der Ständerat vorschlägt, würde die Umsetzung der Strategie verhindert, bevor sie startet. Deshalb setzen sich Fastenaktion und weitere Schweizer Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, dass diese Gelder nicht gekürzt werden.
Wir setzen uns im Rahmen von Alliance Sud mit der Kampagne «Mehr Solidarität» für eine nachhaltige und stabile Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit ein. Mehr über die Kampagne erfahren Sie hier.