Fikele Ntshangase, südafrikanische Aktivistin

Fikile Ntshangase wehrte sich seit Jahren gegen die Ausweitung der Tendele Kohlemine in Somkhele in der Provinz Kwa-Zulu Natal. Am 22. Oktober wurde sie in ihrem Haus vor den Augen ihres 11-jährigen Enkels erschossen.

Die 65-jährige wurde von allen respektvoll Mam’ Ntshangase genannt, sie war Mutter, Grossmutter, Umweltaktivistin und Vizepräsidentin von MCEJO, einer Umweltorganisation in Mfolozi, die mit der Fastenaktion-Partnerorganisation WoMin (Women and Mines) zusammenarbeitet. Sie glaubte an Gerechtigkeit und engagierte sich mutig gegen die Ausdehnung der Kohlemine der südafrikanischen Firma Tendele. Zusammen mit Menschen aus 2300 betroffenen Siedlungen wollte sie die zahlreichen, durch die Mine verursachten Schäden wie Wasser- und Bodenverseuchung, Zerstörung der Häuser durch Sprengungen, Landverlust durch erzwungene Umsiedlung und die Entfernung von Grabstätten nicht weiter hinnehmen.

Fehlende Risikoanalysen, keine Konsultationen mit der betroffenen Bevölkerung

Gemeinsam klagten sie gegen Tendele. Denn die Firma hat weder eine angemessene Umweltrisikoanalyse noch eine umfassende Konsultation mit den Landbesitzerinnen und -besitzern der betroffenen Dörfern durchgeführt. Auch fehlt ein Plan zur Entsorgung des anfallenden Giftmülls. Ausserdem fordern die Anwohnerinnen und Anwohner den Stopp der Bergbautätigkeit und Entschädigungen für den erlittenen Schaden. Die Anhörung der Klage vor dem Obersten Berufungsgericht soll am 3. November 2020 stattfinden.

Anthrazitvorkommen beinahe ausgeschöpft

Die Firma Tendele drängt jedoch auf ein bindendes Abkommen* mit den in MEJCO zusammengeschlossenen Dörfern, und fordert, dass alle laufenden Klagen zurückgezogen werden sollen, damit ihre Arbeitsplätze während der Covid-Pandemie gesichert sind. Einschüchterungen, Morddrohungen und die Ankündigung grosszügiger Zahlungen bei Unterzeichnung des Abkommens führten laut Caroline Ntaopane, der Rechtsanwältin von Fikele Ntshangase, dazu, dass einzelne -nicht zeichnungsberechtigte – Mitglieder von MEJCO diesen Vertrag schliesslich unterschrieben. Mam’ Ntshangase hat dieses Vorgehen aufs Schärfste kritisiert und sich geweigert zu unterzeichnen. Die Firma Tendele verurteilt den Mord an Mam’ Ntshangase zwar, streitet aber jegliche Einschüchterungen und Geldangebote ab.

Ausdehnung der Mine vorgesehen

Die Kohlemine Somkhele der Firma Tendele wurde 2007 nahe der Kleinstadt Mtubatuba, 150 Kilometer nördlich von Durban errichtet und grenzt an den ältesten Wildpark Südafrikas den Hluhluwe-iMfolozi. Mit 22’000 Hektaren ist sie eine der grössten Tagebau-Kohleminen Südafrikas. Die Mine exportiert jährlich zirka 900’000 Tonnen Anthrazit. Das ist die härteste und hochwertigste Kohlesorte, sie verbrennt fast rückstandslos. Gemäss der Firma sind die Anthrazitvorkommen in der Mine fast ausgeschöpft, deshalb soll sie auf die umliegenden Gebiete von Emalalheni und Ophondweni, ausgedehnt werden, dem Ort an dem Mam’ Ntshangase umgebracht wurde.  Der Südafrikanische Menschenrechtsrat und die Fastenaktion-Partnerorganisation WoMin prangern die Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen durch die Tendele Mine seit 2014 an.

Claudia Fuhrer, verantwortlich für das Programm Südafrika/28.10.2020

* Dieses Abkommen liegt Fastenaktion vor.

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5.9 Milliarden Franken investiert die Schweizerische Nationalbank (SNB) in Unternehmen, die Erdöl, Erdgas und Kohle fördern und damit das Klima anheizen. Schon heute sind grundlegende Menschenrechte von in Armut lebenden Menschen massiv davon betroffen. Die Klimaerhitzung verursacht ausserdem systematisch gravierende Umweltschäden. Ganze Ökosysteme wie die Arktis oder Korallenriffe sind gefährdet.

Die SNB ist mit 5.9 Milliarden Franken an Unternehmen beteiligt, die fossile Energien fördern. Somit ist sie für Emissionen von 43 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr mitverantwortlich. Zum Vergleich: Die Gesamtemissionen der Schweiz lagen im Jahr 2018 bei 47 Millionen Tonnen CO2. Mit ihren Investitionen trägt die SNB zu einer Entwicklung bei, die bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine katastrophale Temperaturerwärmung von 4-6 Grad bedeutet. Damit würden weite Teile der Erde unbewohnbar.

Klimaerwärmung verletzt Menschenrechte

Grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Recht auf Gesundheit, das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser und Hygiene und das Recht auf Wohnen sind dadurch bedroht. So führt zum Beispiel der steigende Meeresspiegel dazu, dass Küstenregionen nicht mehr bewohnbar sind und traditionelle Landwirtschaft sowie Fischerei nicht mehr möglich sind. Millionen von Klimabetroffenen verlieren ihre Nahrungsgrundlage. Extreme Wetterereignisse wie Dürren betreffen auch Regionen im Landesinneren. Der Zugang zu Wasser wird durch Hitzewellen und andere Extremwetterereignisse gefährdet.

Bankrat muss Aufsichtspflicht wahrnehmen

Laut ihren Anlagerichtlinien müsste die SNB auf Investitionen verzichten, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Genau dies geschieht auf Grund der globalen Erwärmung. Die SNB verstösst durch ihre Investitionen in  fossile Energien gegen ihre eigenen Anlagerichtlinien. Die Nationalbank hat die rechtliche Grundlage, diese Investitionen umzulenken. Ein solcher Beitrag der SNB zu den Klimazielen wäre vor allem ein grosses Signal für die ganze Welt. Der Bankrat der SNB muss die Geschäftsleitung im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Richtlinien kontrollieren. Deshalb fordern Fastenaktion und HEKS zusammen mit der Klima-Allianz Schweiz den Bankrat der SNB und seine Präsidentin Barbara Janom Steiner auf, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen und Anlagen in fossile Energieunternehmen als Verstoss gegen die Anlagerichtlinie zu behandeln. Die SNB muss aus Investitionen Unternehmen, die Erdöl, Erdgas und Kohle fördern, aussteigen.

Stefan Salzmann, Verantwortlicher für Energie und Klimagerechtigkeit

Diskussion über Livestream verfolgen

Am 30. Oktober ab 17:30 Uhr können sie über Livestream eine Diskussion zwischen Fachleuten zum Thema verfolgen. Hier finden Sie alle Angaben dazu.

Videostatements der Expert/innen und Klimabetroffenen zur kostenfreien Nutzung werden nach dem Event hier zur Verfügung stehen.

Im Herbst dieses Jahres kommt die der Fastenaktion mit initiierte Konzernverantwortungsinitiative wahrscheinlich zur Abstimmung. Die Kirchen wollen sich aktiv für ein Ja zur Initiative einsetzen – für unsere Nächsten und Gottes Schöpfung. Eine so breite politische Stellungnahme der christlichen Kirchen gab es in der Schweiz noch nie.

«Die Wirtschaft soll dem Menschen dienen. Deshalb wird die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz immer ihre Stimme erheben, um die Schweiz an ihre Verantwortung für die Menschen im globalen Süden zu erinnern», so Gottfried Locher, Präsident der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz. Bischof Markus Büchel – ehemaliger Stiftungsratspräsident der Fastenaktion – macht deutlich, dass es die Konzernverantwortungsinitiative braucht, denn «der Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung muss weltweit gelten». Für Claudia Haslebacher, Vize-Präsidentin des Verband Freikirchen Schweiz (VFG), kam der Entscheid zur Unterstützung im vergangenen Dezember nicht überraschend: «Die Unterstützung der Initiative ist für uns als Freikirchen Schweiz eine solche Selbstverständlichkeit, dass die Leiterkonferenz diese einstimmig beschlossen hat.»
Im Abstimmungsjahr setzen sich die Kirchen, ebenso wie Fastenaktion, auch aktiv ein. Die Plattform «Kirche für Konzernverantwortung» vereint die kirchliche Unterstützung und macht das Engagement sichtbar. Mit eigenen Plakaten und Materialien werden an Veranstaltungen der verschiedenen Kirchen möglichst viele Menschen für das Anliegen der Konzernverantwortungsinitiative sensibilisiert. 

Hier können Sie sich konkret mit der Kirche für Kovi engagieren.

Medienmitteilung der Kirche für Konzernverantwortung vom 22. Januar 2020

Menschenrechte - auch für unserer Partnerinnen und Partner im Süden.

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Der Ständerat hat heute einen Alibi-Gegenvorschlag verabschiedet. Damit hat sich die Konzernlobby durchgesetzt. Konzerne wie Glencore und Syngenta sollen nicht für angerichtete Schäden geradestehen müssen, sondern bloss einmal im Jahr eine Hochglanzbroschüre veröffentlichen.

Nach dem heutigen Entscheid des Ständerats wird die Schweiz wahrscheinlich nächstes Jahr über die Konzernverantwortungsinitiative abstimmen. Der von Bundesrätin Keller-Sutter kurzfristig zurechtgezimmerte Alibi-Gegenvorschlag fand im Ständerat eine Mehrheit. Diese Vorlage wird selbstverständlich nicht zu einem Rückzug der Initiative führen, da sie keinerlei verbindliche Regeln bringt.

Die Mehrheit des Ständerats stellt sich mit dem heutigen Entscheid schützend vor skrupellose Konzerne wie Syngenta und Glencore und verhindert damit, dass diese Konzerne in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen geradestehen müssen. Der verabschiedete Alibi-Gegenvorschlag bringt keinerlei Verbesserungen, soll aber den Stimmberechtigten vorgaukeln, dass es die Konzernverantwortungsinitiative nicht mehr brauche.

Dick Marty ist überzeugt, dass die Bevölkerung dieser Trickserei nicht auf den Leim geht: «Ich bin überzeugt, dass der Alibi-Gegenvorschlag die Stimmberechtigten nicht verunsichern wird. Denn wir alle wissen, dass gerade die skrupellosesten Konzerne noch so gerne Hochglanzbroschüren veröffentlichen. Konzerne wie Glencore werden erst anständig wirtschaften, wenn Menschenrechtsverletzungen auch Konsequenzen haben und sie dafür geradestehen müssen.»

Abstimmung nächstes Jahr

Die Abstimmung findet wahrscheinlich im Herbst/Winter 2020 statt. Der Abstimmungskampagne sieht Dick Marty gelassen entgegen: «Die grosse Unterstützung – gerade auch aus Wirtschaftskreisen – stimmt mich optimistisch. Ich bin sehr zuversichtlich, denn unsere Initiative fordert eine Selbstverständlichkeit. Wenn Konzerne das Trinkwasser vergiften oder ganze Landstriche zerstören, sollen sie dafür geradestehen.»

Nach über zwei Jahren Beratungen in 20 Kommissionssitzungen und trotz zweimaliger klarer Zustimmung des Nationalrates hätte der Ständerat heute die Gelegenheit gehabt, einen breit getragenen Kompromiss zu verabschieden. Dieser hätte zu minimalen Regeln gegen die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne geführt. Die Initiant/innen hatten angekündigt, im Falle einer definitiven Verabschiedung die Initiative zurückzuziehen.

Jetzt liegt es am Nationalrat, ob er an seinem Gegenvorschlag festhalten will. Mit dem heutigen Entscheid des Ständerats ist aber eine Abstimmung sehr wahrscheinlich geworden.

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